Schüler müssen Schule verlassen, weil der Schulweg zu lang sei

Pressemitteilung

Schüler müssen Schule verlassen, weil der Schulweg zu lang sei

Erstmals müssen vier Grundschüler und drei Vorschüler der Max-Brauer-Schule nach dem Willen der Schulbehörde die Max-Brauer-Schule verlassen, weil ihr Schulweg zu lang sei.

Die Max-Brauer-Schule, die als Stadtteilschule ein durchgehendes pädagogisches Konzept von der Vorschule bis zum Abitur besitzt und als sogenannte Langformschule alle diese Klassenstufen unter einem Dach anbietet, darf diese sieben Kinder nicht in den eigenen weiterführenden Ersten bzw. Fünften Klassen behalten, auch wenn sich die Eltern diese Schule gerade wegen ihres pädagogischen Konzeptes ausgesucht haben und darauf vertrauten, dass ihren Kindern dieser Weg offensteht.

Sie muss diese Kinder an andere Schulen abgeben, weil für die Klassenstufen Eins und Fünf neu angemeldete Kinder in einer geringeren Entfernung zur Max-Brauer-Schule wohnen. Allerdings führt dies z.B. auch dazu, dass sich für einen Max-Brauer-Schüler der Schulweg von aktuell rund einem Kilometer zur Max-Brauer-Schule auf rund vier Kilometer zu einer anderen Stadtteilschule verlängern wird.

Elternratsvorstandsmitglied Jens Fricke sagt dazu:

„Es ist für Eltern nicht nachvollziehbar, wenn ihr Kind nur aufgrund der Schulweglänge die Schule verlassen muss. Die Kinder, die an der Schule bleiben wollen, werden gegen ihren Willen ihrer vertrauten Lernumgebung entrissen und müssen zukünftig zum Teil deutlich längere Schulwege in Kauf nehmen. Da zwei der betroffenen Kinder an Gymnasien gehen werden, wenn die Widersprüche der Eltern gegen die Ablehungsbescheide der Schule abgelehnt werden, kann man wohl kaum von der so viel beschworenen Stärkung der Stadtteilschulen sprechen. Besonders erbost sind wir Eltern darüber, dass gleichzeitig insgesamt zwölf Schulplätze in unseren Fünften Klassen für Schüler von Gymnasien freigehalten werden müssen, wenn diese nach Klasse Sechs den dortigen Anforderungen nicht genügen und an die Stadtteilschulen wechseln müssen.

Der Elternrat der Max-Brauer-Schule fordert, dass die jetzt abgelehnten Vor- und Grundschüler an der Max-Brauer-Schule bleiben können, wenn ihre Eltern es so wünschen und sie die Max-Brauer-Schule bei der Anmeldung als Erstwunsch angegeben haben.“

An der Max-Brauer-Schule, die im Jahre 2006 mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurde, werden regelmäßig mehr Kinder angemeldet, als aufgenommen werden können. Wie an allen anderen Hamburger Schulen auch, müssen die zur Verfügung stehenden Schulplätze zunächst an Härtefälle, dann an Geschwisterkinder und zuletzt nach Schulweglänge vergeben werden.

Da sich die schuleigenen Vorschüler und Grundschüler beim Übergang nach Klasse Eins bzw. Fünf erneut dem Wettbewerb der Schulweglänge stellen müssen, kann es vorkommen, dass sie nun plötzlich außerhalb des Aufnahmeradius der Schule wohnen und nur deshalb die Schule verlassen müssen. Der Aufnahmeradius ändert sich von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Zahl der Schulanmeldungen.

Im Zuge der Neuordnung der Schullandschaft nach der gescheiterten Schulreform wurde die Bedeutung der Langformschulen erkannt und ihre Existenz im Schulgesetz abgesichert. Jedoch hat es die Schulbehörde bisher versäumt, eine Regelung für eine gesicherte Übernahme der Grundschüler von Klasse Vier nach Klasse Fünf zu schaffen.

Jens Fricke
Md Elternrat Max-Brauer-Schule
Email: fricke@elternrat-mbs.de

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